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Sperre für Spinnfischer in Hamburg geplant

Sperre für Spinnfischer während der Raubfischschonzeiten in Hamburg?

Barsch­an­geln ist für vie­le Raub­fisch­ang­ler die ein­zi­ge Mög­lich­keit, wäh­rend der Schon­zei­ten für Zan­der, Hecht und Co. dem Hob­by nach­ge­hen zu kön­nen. Doch das wur­de auch miss­braucht: Wäh­rend Barsch­an­geln vor­ge­ge­ben wur­de, sind eini­ge unbe­lehr­ba­re Ang­ler den­noch recht deut­lich Zan­der­an­geln gewe­sen. Zan­der im Laich­kleid sind meist männ­li­che Exem­pla­re, die ihr Laich­nest bewa­chen und sich teils auf alles stür­zen, was zu nah an das Nest kommt. Daher bei­ßen die­se Fische auch sehr unvor­sich­tig, da sie Fein­de von ihrem Laich­platz ver­trei­ben wol­len. Ob zurück­ge­setz­te Zan­der im Laich­kleid ihr Nest wie­der­fin­den, ist nicht geklärt.

Spinnangelverbot während der Raubfischschonzeit von 01.02. — 30.06.?

Daher die Idee des Angel­sport­ver­ban­des Ham­burg: Spinn­an­gel­ver­bot wäh­rend der Raubfischschonzeit!

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Die Ham­bur­ger Angel­ver­ei­ne sind nun auf­ge­ru­fen, bis zum 08.07.2012 eine Rück­mel­dung und Stim­mungs­bild in den Ver­ei­nen ein­zu­ho­len und die­se dem AVSHH weiterzuleiten.

Neue Schonzeiten für Zander?

Außer­dem soll die Schon­zeit für Zan­der aus­ge­wei­tet wer­den: Bis­her war das Zan­der­an­geln ab dem 16. Mai frei­ge­ge­ben. Der neue Plan: Schon­zeit bis zum 30. Juni, da die Ver­gan­gen­heit zeig­te, dass auch noch im Juni vie­le Zan­der im Laich­kleid gefan­gen wur­den. Dies wur­de durch Berufs­fi­scher, Ver­ei­ne und Fische­rei­auf­sicht bestä­tigt. Aber war­um wird das doch sehr umstrit­te­ne Min­dest­maß für Zan­der von nur 40cm nicht her­auf­ge­setzt und: War­um wird nicht end­lich eine Fang­be­gren­zung eingeführt?

Auch wir möch­ten dazu die Mei­nung von Ang­ler ein­ho­len, daher bit­ten wir Euch zu bei­den Vor­schlä­gen Stel­lung zu nehmen!

  1. Was hal­tet Ihr von dem Spinn­an­gel­ver­bot wäh­rend der Raubfischschonzeit?
  2. Was hal­tet Ihr von der ange­dach­ten Schon­zeit für Zan­der vom 01.02. — 30.06.?

Schreibt Eure Mei­nung in die Kom­men­ta­re, vie­len Dank. Wir hof­fen auf eine kon­struk­ti­ve Diskussion!

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Redaktion

Unter dem Namen Redaktion haben wir vornehmlich ältere Artikel abgelegt, bei denen eine Zuordnung des Autors schwierig ist oder es einmalige Beiträge waren.

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6 Kommentare

  1. Ha Jungs !!
    Da pfeift die Wach­tel in den Wind ‚klar­text !
    Hat auch an den Ver­ein­ge­wäs­sern in Öster­reich an der Donau einklang
    gefun­den . Ich bin strikt dage­gen man ver­passt das Ende der Salmonoinden
    Schon­zeit den Zan­der im Früh­jahr und noch fast Winter !
    Ach Raub­fisch in aller Art !!! Tja hof­fe ihr müsst nett in den Sau­ren Apfel beissen
    Ich habe auch so ein Ding in Basel am Rhein darf Mann !! Nicht mehr mit Fleisch­ma­den fischen !!! Tja was sagen Ihr tut mir jetzt schon Leid wenn das durch­ge­zo­gen wer­den sollte !
    Euer Lucio Per­ca Baso !!! Sven Basaric

  2. Für eine gene­rel­le Raub­fisch­schon­zeit wäre Ich auch.Allerdings nicht schon vom 1 Febru­ar an,sondern vom 1 April an.Wie es eben hier bei Uns in NRW auch prak­ti­ziert wird.Wie schon vor­her berich­tet wurde,tragen die männ­li­chen Zan­der Anfang Juni noch das Laichkleid,und bewa­chen die Brut.Dabei wird alles atta­ckiert was in Ihre Nähe kommt.Und wenn die Zan­der in die­ser Zeit noch das Laich­kleid tragen,heisst es ja das sie im Febru­ar und März noch nichts mit dem Laich­ge­schäft zu tuen haben.Natürlich haben sie schon Laichstränge.Wenn man aber davon ausgeht,dürfte man nie auf Zan­der angeln.Ich ver­traue da ganz auf C&R.Den Hecht soll­te man aber ruhig schon vom 1 Febru­ar an schonen,damit gewähr­leis­tet ist,das er wie­der ins Gewäs­ser zurück geht.Dürfte kein Pro­blem sein,weil Hech­te eher sel­te­ner gefan­gen werden.Zudem könn­te man die Köder­grös­se schon mal ab dem 1 Febru­ar reduzieren.Mein Tip:Hechtschonzeit vom 1 Febru­ar bis 15 Juni!Generelle Raub­fisch Schon­zeit vom 1 April bis 15 Juni!Dazu Hoch­set­zung des Min­dest­mas­ses für Zan­der auf 50 cm,und Spinnangelverbot.Bin sel­ber lei­den­schaft­li­cher Gummifetichist,aber sol­che Mass­nah­men sind nötig.
    Die­ter Bienentreu

  3. Für mich steht außer Fra­ge, dass nur eine kose­quen­te Ein­hal­tung der Schon­zei­ten zu einem sta­bi­len Fisch­be­stand führt.
    Des­halb soll­ten die Metho­den auch in die­ser Zeit unter­sagt werden.
    In Sach­sen funk­tio­niert dies schon seit Jahrzehnten.
    Ich schüt­tel immer den Kopf, wenn zu Schon­zei­ten sogar Fang­mel­dun­gen über Kapi­ta­le ver­öf­fent­licht werden.
    Wer in der Schon­zeit Kapi­ta­le Bar­sche fan­gen möch­te kann auch ande­re Metho­den ver­wen­den, die nicht folg­lich ande­re geschon­te Raub­fi­sche zur Stre­cke bringt.
    Ich bin für gene­rel­le Schon­zei­ten, die teri­to­ri­al leich­te Ver­schie­bun­gen auf­wei­sen soll­ten, denn im Gebir­ge und an der Küs­te sind schließ­lich ande­re Wetterverhältnisse.

    Petri Uwe.

  4. Für mich steht außer Fra­ge, dass nur eine kose­quen­te Ein­hal­tung der Schon­zei­ten zu einem sta­bi­len Fisch­be­stand führt.
    Des­halb soll­ten die Metho­den auch in die­ser Zeit unter­sagt werden.
    In Sach­sen funk­tio­niert dies schon seit Jahrzehnten.
    Ich schüt­tel immer den Kopf, wenn zu Schon­zei­ten sogar Fang­mel­dun­gen über Kapi­ta­le ver­öf­fent­licht werden.
    Wer in der Schon­zeit Kapi­ta­le Bar­sche fan­gen möch­te kann auch ande­re Metho­den ver­wen­den, die nicht folg­lich ande­re geschon­te Raub­fi­sche zur Stre­cke bringt.
    Ich bin für gene­rel­le Schon­zei­ten, die teri­to­ri­al leich­te Ver­schie­bun­gen auf­wei­sen soll­ten, denn im Gebir­ge und an der Küs­te sind schließ­lich ande­re Wetterverhältnisse.

    Petri Uwe.

  5. Moin zusam­men,
    da es eini­ge Unbe­lehr­ba­re gibt, erscheint ein Spin­an­gel­ver­bot mit Blick auf die Ein­hal­tung der Schon­zeit im Inter­es­se der Fische sinn­voll. Anders kön­nen die Ord­nungs- und Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den kaum ihrer Nach­weis­pflicht des Ver­stos­ses nachkommen.
    Doch was nützt ein rigo­ro­ses Vor­ge­hen der Ham­bur­ger Behör­den, wenn in Schles­wig-Hol­stein und/oder in Nie­der­sach­sen schon/noch gean­gelt wer­den darf.
    Eine Homo­ge­ni­sie­rung der Län­der­vor­schrif­ten erscheint mir daher unabdingbar.
    Nichts des­to trotz wünsch­te ich mir, dass eine Selbst­re­gu­lie­rung ein­trä­te, die eine Ände­rung der bestehen­den Vor­schrif­ten über­flüs­sig machte.
    Petri Tom

  6. Das ist so ein BULLSCHITT !!! Die sol­len dann lie­ber das Min­dest­maß hoch­set­zen und ein Maxi­ma­les maß fest­le­gen als und das gan­zer ers­te hal­be Jahr zu ver­sau­en !!!! Außer­dem könn­te man ja auch ein Maxi­ma­les Köder­maß nen­nen wie z.b. 3″ oder so aber das geht ein­deu­tig zu weit !!!

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