Seit heute offiziell: mit bis zu 15PS ohne Führerschein
Bundesgesetzblatt vom 16.10.2012: Boote bis zu 15 auf Binnen und See
Kurze Meldung für unsere Bootsangler und diejenigen, die es vorhaben. Was wir bereits im Frühjahr berichteten, ist nun umgesetzt. Heute konnten wir dem Bundesgesetzblatt endlich die frohe Kunde entnehmen, O‑Ton aus dem Gesetzblatt vom 16.10.2012: “Personen ab 16 Jahren, bei denen das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung 11,03 Kilowarr oder weniger beträgt”
Kurzum: Alle, die über 16 Jahre alt sind, dürfen von nun an Boote mit bis zu 15 PS führen, und das seit heute auch ohne Führerschein. Daher wünschen wir allen Anglern und Skippern immer eine handbreit Wasser unterm´ Kiel! Die kommende Saison wird daher wohl voll im Zeichen der Bootsangler stehen, Verleiher und Vermieter von Booten an der Ostsee und an anderen Gewässern sind bereits am Aufrüsten. Motoren mit bis zu 5 PS Motoren sind in Kürze wohl so günstig wie noch nie zu haben, denn viele Sportbootführer werden ihre alten 5 PS Außenborder wohl gegen die neuerdings erlaubten 15 PS Motoren austauschen!
Unseren Artikel, der ein bisschen auch die Entwicklung und Hintergründe zu den neuen Gesetzen schildert, und vor allem die Details zu der neuen Regelung für Sportbootfahrer findet Ihr hier: Bootsführerschein erst ab 15 PS