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Seit heute offiziell: mit bis zu 15PS ohne Führerschein

Bundesgesetzblatt vom 16.10.2012: Boote bis zu 15 auf Binnen und See

Kur­ze Mel­dung für unse­re Boots­ang­ler und die­je­ni­gen, die es vor­ha­ben. Was wir bereits im Früh­jahr berich­te­ten, ist nun umge­setzt. Heu­te konn­ten wir dem Bun­des­ge­setz­blatt end­lich die fro­he Kun­de ent­neh­men, O‑Ton aus dem Gesetz­blatt vom 16.10.2012: “Per­so­nen ab 16 Jah­ren, bei denen das zu füh­ren­de Sport­boot mit einer Antriebs­ma­schi­ne aus­ge­rüs­tet ist, deren größ­te nicht über­schreit­ba­re Nutz­leis­tung 11,03 Kilo­warr oder weni­ger beträgt”

Kurz­um: Alle, die über 16 Jah­re alt sind, dür­fen von nun an Boo­te mit bis zu 15 PS füh­ren, und das seit heu­te auch ohne Füh­rer­schein. Daher wün­schen wir allen Ang­lern und Skip­pern immer eine hand­breit Was­ser unterm´ Kiel! Die kom­men­de Sai­son wird daher wohl voll im Zei­chen der Boots­ang­ler ste­hen, Ver­lei­her und Ver­mie­ter von Boo­ten an der Ost­see und an ande­ren Gewäs­sern sind bereits am Auf­rüs­ten. Moto­ren mit bis zu 5 PS Moto­ren sind in Kür­ze wohl so güns­tig wie noch nie zu haben, denn vie­le Sport­boot­füh­rer wer­den ihre alten 5 PS Außen­bor­der wohl gegen die neu­er­dings erlaub­ten 15 PS Moto­ren austauschen!

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Unse­ren Arti­kel, der ein biss­chen auch die Ent­wick­lung und Hin­ter­grün­de zu den neu­en Geset­zen schil­dert, und vor allem die Details zu der neu­en Rege­lung für Sport­boot­fah­rer fin­det Ihr hier: Boots­füh­rer­schein erst ab 15 PS

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Redaktion

Unter dem Namen Redaktion haben wir vornehmlich ältere Artikel abgelegt, bei denen eine Zuordnung des Autors schwierig ist oder es einmalige Beiträge waren.

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