Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein
Neu ab 01.07.2012 in Schleswig-Holstein: Abgabe für alle Angler, die nicht in Schleswig-Holstein leben
In Schleswig-Holstein (SH) tritt ab dem 1. Juli 2012 eine neue Verordnung in Kraft. Künftig müssen alle Angler mit Fischereischeinen aus anderen Bundesländern als Schleswig-Holstein zusätzlich eine Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro im Jahr bezahlen. Dies ist notwendig, um in den Gewässern Schleswig-Holsteins angeln zu dürfen beziehungsweise um Erlaubniskarten für Angelgewässer in SH kaufen zu können.
Einmal im Jahr muss man sich also nun eine Abgabemarke kaufen, um in Schleswig-Holstein angeln zu dürfen. Die erworbenen Abgabemarken werden dann in den Ergänzungsschein gelebt, um den persönlichen Besitz der Marken nachweisen zu können.
Den Ergänzungsschein könnt Ihr Euch hier bei “Dicht am Fisch” herunterladen: Ergaenzungsschein__Schleswig-Holstein
Wo kann man die die Abgabemarken kaufen?
Die Abgabemarken können an vielen Stellen gekauft werden: bei allen Ordnungsbehörden, den Hafenämtern und sämtlichen Außenstellen der Fischereiaufsicht in ganz Schleswig-Holstein. Die Marken können teils auch zugeschickt werden. Auch viele Angelshops, Anbieter von Angelreisen und Hotels in Küstennähe bieten ihren Kunden den Service an, die Fischereiabgabemarken direkt dort zu kaufen. Die gekaufte Marke wird dann in den Ergänzungsschein geklebt, den Ihr Euch weiter oben im Artikel herunterladen könnt.
Geplant ist auch, dass die Marken ab dem kommenden Jahr auch online erworben werden können.
Was wird mit dem eingenommenen Geld gemacht?
Die Einnahmen kommen angeblich gänzlich den Fischen und Gewässern und somit auch uns Anglern zu Gute. Besatzmaßnahmen, die Errichtung von behindertengerechten Angelplätzen und beispielsweise Forschungsarbeiten werden durch die eingenommen Beiträge mitfinanziert.
P.S.: Diese Abgabe gilt für alle Gewässer, egal ob Forellensee, Fluss oder Meer und Küste!
Moin Wolfgang,
hier » goo.gl/e3ZbEj und hier » goo.gl/64ZBjK findest Du alle Infos.
Gruß
Sascha
Ui … altes Thema.
Kann mir jemand den Gesetzestext nennen und in welchem Gesetz es steht?
Im Landesfischereigesetzt SH und in den Küsten- und Binnenfischereiverordnungen kann ich zu Stichwort “Abgabemarke” nichts finden.
War immer ein Ostsee-Fan,ist jetzt vorbei,fahre dort nicht mehr hin.
Ich denke, dass Du nicht zusätzlich zahlen musst, wenn Du in einem Verein in Schleswig-Holstein bist. Frag doch mal bei Deinem Verein, würde uns auch sehr interessieren!
Habe mich lange nicht um diese Dinge kümmern können — war nicht in Deutschland, wohne in Hamburg — bin nun zurück, möchte in Schleswig-Holstein fischen gehen. Bin seit Jahren in einem holsteinischen Angelverein mit allen dazugehörigen Prüfungen und Unterlagen. Ich fühle mich nicht als “Schleswig-Holstein-URLAUBER” — zahle dort meine Abgaben, zusätzlich den AOK-Schein.
…und trotzdem jetzt 10 Euro für 2014?
Schreibt mir doch bitte
Was die sich wieder einfallen lassen,um Angeltouristen das Geld aus der Tasche zu ziehen.Der Tourist an sich bringt schon mal Cash in die Kassen.Dazu zahlt er noch seine Fischereiabgaben in seinem Bundesland.Das ist bei Mir NRW, wo jedes Jahr oder alle 5 Jahre zugelangt wird.Wenn überall der Fischereischein auf Lebenszeit gelten würde,könnte man es vieleicht noch verstehen.Demnächst ziehen dann andere Bundesländer wohl nach,weil es ja nur für Gastangler aus den anderen Bundesländer gilt.Naja,werde wohl so schnell nicht mehr da auftauchen,und meinen Mitglieder werde Ich es auch nahelegen.Es gibt andere gute Angelgewässer in tolleranteren Bundesländer.Mir fällt auf,das im Norden zur Zeit viel los ist,in Sachen Änderungen zu Unserem Hobby!
Grüsse und Petri!
Dieter Bienentreu
Moin alle zusammen!
Ja was soll ich sagen.im wesentlichen habt ihr alles gesagt.es stink zum Himmel.
Früher waren es die raubritter.und heute die Politiker die uns abzocken.solange unsere beiden grossen Vereine sich nicht zusammengeschlossen haben.werden wir es schwer habe.
Petri Horst
Zur Zeit ist wirklich einiges los. Viele Ansätze der grauen Herren da oben geht in meinen Augen in die falsche Richtung! Wie wäre es z.B. mit einer offenen C&R Debatte, angemessenes Kormoranmanagement und der Erhöhung der Schonmaße?!!
Hier weitere Links:
https://dicht-am-fisch.de/medien/daf-artikel/cr-verboten-setzkescher-erlaubt
https://dicht-am-fisch.de/medien/daf-artikel/sperre-fur-spinnfischer-in-hamburg-geplant
Zehn Euronen für ein Jahr ist zwar nicht unbedingt viel Geld, aber unverschämt finde ich diese Zusatz-Abgabe doch. Für meinen Geschmack ist das reine Abzocke.
Reine Abzocke vom Land . ist nicht nachweisbar — für was dieses verwendet wird. wenn die örtlichen Erlaubnisscheine erhöht werden — dann weiß ich das das an den Verein geht. und ob der Küsten Bereich frei ist und bei anderen nicht ist doch völlig uninteressant. Das schaukelt sich doch hoch — hier Erhöhung dann in diesem Land dort und, und, und. !!Immer mit dem Hinweis ‑DORT gibt es das doch auch !! Abzocke!!
Das gilt auch für die Küste! Ich zitiere dazu mal aus einer e‑mail des Ministeriums: “…die Fischereiabgabepflicht in SH gilt für jeglichen Fischfang im Land, unabhängig vom Gewässer, also auch in Küstengewässern und z. B. auch in sog. Angelseen”
Wie kann es sein das ein Angler gleich mehrmals bei der Fischereiabgabe zur Kasse gebeten wird, wenn man in einem anderen Bundesland angeln möchte? Bis jetzt galt die Fischereiabgabe Länderübergreifend. Und dieser Kommentar“es Kommt den Fischen zugute” is ja wohl auch ein Lacher. Ich bin schwer enttäuscht und werde euch wohl nicht mehr besuchen. Es grenzt wie immer an Abzocke auf unsere Kosten
Ja sowas finde ich auch eine Abzocke
Ja sowas finde ich auch eine Abzocke
Dafür ist der Küstenbereich in Schleswig-Holstein frei, im Vergleich zu Meck-Pomm 😉
Eigentlich geht sowas nicht, weil die Bundesländer untereinander entsprechenden Abkommen haben solche Marken, aber auch Berechtigungen und Qualifikationen anzuerkennen. Langhe Zeit wollte man in S‑Holst, Bremen und Hamburg unseren Brandenburgischen Fischereischein nicht anerkennen, weil hier keine Lehrgangspflicht, sondern nur eine Prüfungspflicht besteht.
Jakob Weiß: Dafür muss in MV keiner eine Zwangsabgabe zahlen, wenn er im Süßwasser fischen will!
Egal mit welcher Begründung: Es ist eine schwer nachvollziehbare Doppel-Besteuerung, bei der diejenigen “gekniffen” sind, die (so wie ich) im Grenzbereich zu S‑H leben und dadurch in mehreren Bundesländern angeln.
Was machen Vereine, die Gewässer in SH und anderen Bundesländern haben??? Vereinsmitglieder, die alle Vereinsgewässer beangeln wollen, drücken jetzt zweimal Fischereiabgabe ab. Beispielsweise gibt es einen Hamburger Verein, der Gewässer in SH und MV hat. Sollte MV diese idiotische Regelung aus SH ebenfalls übernehmen — müssten die Hamburger Vereinsmitglieder in DREI Bundesländern Fischereiabgabe zahlen.
Für mich heißt diese Gäste-Fischereiabgabe bis auf Weiteres: Tschüß, Schleswig-Holstein — auch andere Bundesländer haben schöne Gewässer. Habe dort mal gern geangelt, zumal es für mich nur ein Katzensprung nach SH ist. Aber diese “Gastangler-Steuer” boykottiere ich durch anglerische Abwesenheit.
Moin peter!umgekehrt ist das genauso.denke mal an die 20 Euro für die Ostsee.
Aja, da war ja noch was.Die Angelberechtigung für die Ostsee hat einen historischen Hintergrund. Im 12.Jahrhundert hat der Dänische König dem Herzog von M/V das Fischereirecht hier geschenkt(natürlich mit Auflagen), später ist dieses ans Land M/V gegangen und so müssen Angler und Fischer eine Abgabe zahlen- das hat aber nichts mit der Fischereiabgabe zu tun,wie Tom schon schrieb: es gibt ein Abkommen zwischen den Bundesländern. Wenn das so weitergeht werden die Angler immer mehr zur Kasse gebeten,das sollten wir uns nicht gefallen lassen und gegen solche Politiker mobil machen.