Mindest- und Maximalmaß können Bestände schützen!
Warum kapitale Hechte schützenswert sind
Studienergebnisse aus den USA stützen die Meinung vieler Angler, dass große Fische zurückgesetzt werden sollten. Auch die Angelverbände setzen sich nun intensiv mit der Thematik auseinander. Die Idee des Küchenfenstersangelns nimmt langsam Form an.
Kontrovers wurde lange darüber diskutiert: Macht es Sinn, große Fische als potenziell starke Laichfische nach dem Fang zurück zu setzen, um die Reproduktionsfähigkeit des Bestandes zu verbessern? Es scheint so, denn neue Studien untermauern diese These. Dies ist natürlich entgegen alter Lehrbuchmeinungen, dass große Fische entnommen werden sollten, um den kleineren schneller wüchsigen Fischen einerseits einen großen Konkurrenten um Futter zu nehmen, aber andererseits auch einen Fressfeind. Die Einführung eines Maximalmaßes neben einem Mindestmaß wird in vielen Kreisen als sogenannte “Küchenfensterregelung” diskutiert. Fische, in diesem Fall Hechte, dürfen nur entnommen werden, wenn sie das Mindestmaß überschreiten aber auch unterhalb des Maximalmaßes liegen. Alle Fische zwischen diesen Maßen sind dann die Küchenfische. Dass eine solche Regelung Sinn macht, dass dadurch der Bestand der Fischart geschützt wird, zeigt eine Studie aus den USA.
Release großer Fische ist gut für den Bestand
Folgendes sollte man dabei beachten, denn es galt immer für den Berufsfischer: „Der große Hecht zeigt den schlechten Fischer“. Soll heißen, große Hechte fressen den kleinen Hechten nicht nur die Beute weg, sondern sie fressen auch die kleinen Hechte, Kannibalismus. Doch dies ist zum Teil widerlegt. Große Hechte neigen dazu, in tiefe Gewässerschichten oder in das Freiwasser zu gehen. Die kleineren Hechte hingegen haben eine tiefe Bindung zur Unterwasservegetation, da diese den nötigen Schutz bietet.
Auch das Thema der Qualität des Laiches und die Befruchtungsraten werden untersucht. Untersuchungen in natürlichen Gewässern sind dabei jedoch kaum möglich, da es äußerst schwierig ist, den tatsächlichen Erfolg der Reproduktion zu beobachten oder gar zu messen. Fakt scheint jedoch, dass die Befruchtungsrate der großen Fische tatsächlich geringer ausfällt, als bei laichenden Jungfischen. Diese geringere prozentuale Rate der befruchteten Eier wird jedoch durch die Gesamtmenge an Eiern mehr als kompensiert. Welche Fische oder Fischlängen am meisten für den Bestand tun, indem sie für viele Nachkommen sorgen, hängt natürlich auch vom Bestand selber ab.
Gerade in Gewässern mit großen Angeldruck steigt daher auch die Bedeutung der großen Laichfische. In solchen Gewässern wird der Bestand durch Fischer und Angler stark verjüngt, so dass die Anzahl der kleineren laichreifen Fische zunimmt und damit auch die relative Bedeutung der großen Fische für die Reproduktion zunimmt. Auch konnte belegt werden, dass bei einer reinen Mindestmaßregelung die großen Hechte aus den Gewässern verschwinden.
Küchenfenster: Mindest- und Maximalmaß als Grundlage der Fischentnahme
Interessant ist auch folgendes: Desto größer der Hechtrogner, desto größer ist auch die Überlebensfähigkeit der Nachkommen sowie die Fruchtbarkeit der laichenden Hechte. Die Überlebensfähigkeit von Nachkommen der großen Rogner von über 100cm ist ähnlich groß wie bei mittleren Hechten von 50cm — 70cm! In Experimenten konnte dies nachgewiesen werden. Die Nachkommen der zum ersten mal laichenden Hechte (Hechte von 30–40cm) hingegen ist waren hinsichtlich der Überlebensfähigkeit deutlich unterlegen. Fakt scheint zu sein, dass eine “Küchenfensterregelung” sinnvoll sein kann. In diesem Fall: Hechte zwischen 40cm und 80cm müssen entnommen werden. Alle anderen Hechte, die entweder zu klein sind und damit das Mindestmaß unterschreiten und Hechte, die das Maximalmaß überschreiten, müssen schonend zurückgesetzt werden. Wie ist Eure Meinung dazu? Würdet Ihr diese Methode der Küchenfensterregelung willkommen heißen? Wir freuen uns auf Eure Meinungen in den Kommentaren!
Na das ist doch mal ne Ansage!!!
Endlich mal ein Bericht der sich durch Grips auszeichnet!
Ab jetzt gibts Hecht-Fischstäbchen!.. meine Damen & Herren von der HiTec-Woblerfront!!
bis auf das Artikelfoto is alles fine…wir arbeiten dran
Meiner Meinung nach wäre es klüger, Hechte erst ab 70 cm zu entnehmen, die ja den selben Laicherfolg bringen wie die Großen, und die Trophe den Fischer zu lassen, davon gibt es mehr als Große und würde weit besseren Erfolg bringen, natürlich steht es jedem offen, einen Fisch zurückzusetzen, wenn er keinen Bedarf hat.ZANDERMAß gehört auf 60 cm erhöht. Man schießt auch keinen 18 Ender mit Betäubungsgewehr , macht ein Foto und entläßt den Hirsch wieder zwecks Fortpflanzung FREI! LG Bernado!
Zandermaß auf 60cm, damit die Kormorane noch länger fressen können?
HALLO ??? NEEE, man sollte aber auch keinen 18 Ender (genauso wenig wie jedes andere Tier) aus Sport schießen, quälen oder töten. Das ist auch der Hintergrund des Rücksetzverbots. Man will verhindern, das Menschen die gar keinen Fisch wollen, ihn aber trotzdem angelnd quälen, verletzen oder töten. Ich selber angele seit Kind an nur auf die Zielfische die ich auch esse. Beifang, der sich leider nie ganz verhindern lässt, ist dabei extrem ärgerlich. ABER selbst dafür gibt es Verwertungsmöglichkeiten. So sagen z.B. viele Franzosen das eine gute Kaulbarschsuppe besser ist als jede Bouillabaisse. Die Meinung das große Fische, besonders auch Zander mit ihrer Brutpflege, die Schläue und Kraft eines alten Fisches weitergeben können. DENN große Fische sind eben meistens auch die alten Fische 😉
Ich habe vor 2 Jahren einen Antrag bei mir im Verein (550 Mitglieder stark) gestellt. Bei der Generalversammlung hab ich das innerhalb von gut 30 min versucht den 120 anwesenden vornehmnlich älteren Herren mit genau diesen teils wissenschaftlichen Argumenten aus diesem Artikel mittels Powerpointpräsentation zu erklären.
Aus grotesken Gründen kam es zu keiner Abstimmung. In einer von der Vorstandschaft einberufenen Expertenrunde durfte ich mich nochmals zum Thema rechtfertigen. Die anwesenden Biologen beharrten allerdings auf ihrer alten Lehrmeinung, dass Großhechte unproduktiv seien. Damit war ich im Abseits.
Dennoch, es hat viel gebracht. Ich habe sehr viel Leute erreicht und wir bleiben natürlich weiter am Ball. Denn über die Vereine können wir lokal solche Hegemaßnahmen unmittelbar durchsetzten. Da ist aber jeder Angler selbst gefordert aktiv zu werden. Denn meine Erfahrung zeigt, dass die Vorstände vorallem eines wollen: Ruhe im Verein und am liebsten keine kontroversen Themen auf dem Tisch, denn alles soll so bleiben wie es schon immer war.
es kommt die Zeit, dann regelt alles sich von selbst. gruß klaus
Hi,
nehmt euch ein Beispiel an Holland ,
ein wunderschönes Land in dem man kein Fußball spielen kann , aber
vom angeln hat man hier Ahnung 😉
Hier in der Provinz Limburg ist der Hecht komplett geschützt , das kommt
den Fischen aber auch unseren kindern und Enkeln zu Gute , denn so
finden sie auch noch Fische in hiesigen Gewässeren vor.
Gruß Udo
Ich bin da nicht ganz mit einverstanden!!!!! Denn mich stört in der Regelung noch der Satz: Hechte zwischen 40cm & 80cm müssen entnommen werden. Dieses sollte doch jeder selbst entscheiden ob ja oder nein. Was will man mit dem Fisch, wenn man da garkeine Verwendung für hat und dieser z.B. ein Beifang war.
Aber es wäre schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. Derzeit muss man ja alle maßigen Hechte entnehmen…
Das stimmt wohl das dieses schon mal in die richtige Richtung gehen würde. Wobei meiner Meinung so ein 40er aus der Kinderstube auch wieder released werden sollte. Ich werde wohl ständig dann immer noch gegen das deutsche Gesetz verstoßen. 😉 Wobei ich mehr im benachbarten Holland unterwegs bin. 😉
bei der hohen anzahl an schwarzanglner und leuten die sogar mindermaßige fische (leider) mitnehmen.,… da wird dieses konzept auch keinen erfolg bringen… es bedarf höherer kontrollen. ich kenn einige die nageln schwarz.… fangen mindermaß9ge fische und verstecken diese direkt im auto falls mal kontrollen kommen.… der DAV muss mehr leute abstellen für kontrollen. sonst sind die ganzen regeln fürn arsch!
das sind quasi alles ehrenamtlich tätige, melde Dich als Kontrolleur!
das sind quasi alles ehrenamtlich tätige, melde Dich als Kontrolleur!
leider bin ich durch arbeit sehr eingebunden.…. bin froh wen ich mal alle 3–4 wochen angeln gehen kann für paar stunden.
Für Hecht und Zander sollten gleiche Schonzeiten und gleichen Mindestmaße gelten.. bei uns ist der fang von Zander und Hecht ab dem 1. Januar bis zum 30. April geschützt das Mindestmaß beträgt für beide 50 cm.. dies liegt deutlich über dem Nds. Mindestmaß und Schonzeit.… Ab 2013 wird in dieser Zeit das Spinn und Flugangeln verboten sein, weil die Praxis gezeigt hat, dass viele uneinsichtige mit größeren Spinnern, Blinker, Gummifisch unterwegs sein wollen um Barsche oder gar Rapfen (in Nds. geschützt) fangen wollen… Ich finde das Maximalmaß sinnvoll… allerdings denke ich das es Generel Zeit wird in Deutschland eine Bundeseinheitliches Fischereigesetz zu erfassen sowie C&R zu legalisieren… Jeder Angler sollte das recht haben allein zu entscheiden welchen fisch er verzehren mag, und welchen er zrück zu setzen hat. Zwingend Notwendig ist daher auch das jeder eine Fischerprüfung wie im Tierschutzgesetz §4 vorgeschriebene Sachkundeprüfung vorweisen kann! in diesem Sinne Petri mit C&R
ich bin generell für ein Mindestmaß von Hecht und Zander von mindestens 50 cm und ein Maximalmaß von 80 cm… Aber es muss auch die Schonzeit für Raubfische Verändert werden… generell sollte der Hecht und Zander frühestens ab dem 1 Mai eines Jahren und bis ende Dezember beangelbar sein.. das fischen mit Kunstköder (Spinn und Flugangel) in der Zeit sollte untersagt werden, die Kontrollen an Gewässern hat gezeigt das viele uneinsichtige mit Gummifisch und Blinker aller Größen während der Schonzeiten angeblich auf Barsch unterwegs sind. Catch & Release sollte nicht verboten werden, Angler sollten selbst entscheiden dürfen, ob sie den Fisch entnehmen oder zurück setzen sollen. Organisierte und geprüfte Angler und Angler mit Verstand behandeln den gefangen Fisch mit Respekt und Sorgsam!! C&R sollte für alle Fische gelten!! in diesem Sinne Petri
Außer für die eingeschleppten wie z. B. die Schwarzmundgrundel
Fakt ist dass es höchste Zeit wird sowas umzusetzen, bis dato kam ich noch nicht in die Gelegenheit nen Meter zu landen, was zum Teil an Fehlern meinerseits lag, aber auch daran dass bei uns viel niedergeknüppelt wird.Ich persönlich nehme selten einen Hecht U 60 mit und dass auch nur wenn ich gerade Verwendung in der Küche habe.Gibt ja einige die in der ersten Woche nach der Schonzeit 10 und mehr Tiere in den Eisschrank verfrachten. Da passt was nicht.
Find ich Klasse diese Regelung…ich mach das schon…letztens Quatschte mich nen alter Mann zu das ich den 91 Hecht mit nehmen muss ansonsten schickt er mir ne Kontrolleur aufn Hals!
Find ich Klasse diese Regelung…ich mach das schon…letztens Quatschte mich nen alter Mann zu das ich den 91 Hecht mit nehmen muss ansonsten schickt er mir ne Kontrolleur aufn Hals!
und er hat Recht…Angeln ist im Wandel, doch Gesetze brauchen oftmals Ewigkeiten, um neuen Umständen gerecht zu werden. Siehe Angeln, Internet etc. 🙁
Das war Nötigung 😉 ‑so nebenbei.
http://www.facebook.com/groups/399494463427157/
Ich bin sofort dabei , wenn es heist die großen müssen zurück gesetzt werden !! Ich habe bis dato immer Glück gehabt und er ist mir kurz vor der Landung abgegangen ! Eigentlich schade , denn so weiß ich bis heute nicht wie groß mein Größter der Zunft war !!! Egal hauptsache nicht sinnlos töten !!
das Glück habe ich auch oft 🙂
Das ist mein Reden schon seit Jahren. Hoffentlich stößt das nicht auf taube Ohren.
abwarten, ich hoffe auch, dass sich da mal was tut.
Sau Gutes Ding, ist scho lang mein Reden
Auf jeden fall sinnvoll!
Das gleiche für den Zander!
ja, sehe ich auch so. Kann man gleich für alle Fischarten einführen, bei der Grundel könnt man aber eine Ausnahme machen 😉
Ja, bin ich voll dafür für den Zander auch von 40 bis 55. Und vor allem auch für den Barsch!
Aber wer weiss wann und ob das überhaupt umgesetzt wird.
40–55?! Das sind Zwerge. Eine sinnvolles Entnahmefenster wäre meiner Meinung nach zwischen 50–70cm.
Ja das sind Zwerge, es geht ja auch um die Fische die entnommen werden sollen!
Das ist Pfannen Größe! Ich kille doch keine Durchschnittsfische von 70cm zum Essen!
Doch, genau das ist die Idee dahinter. Jung- und Ausnahmefische werden geschützt und aus dem reichlich vorhandenen Durchschnitt darf entnommen werden! 😉
Und dennoch ist das meiner Meinung nach eine recht große Spanne. 🙂
Wir können hier keine absolute Catch & Release Praktik fordern, das wird in absehbarer Zeit in Deutscghland nichts! Und auch wenn ich bisher alle(!) meine Zander released hab, möchte auch ich mal einen Fisch entnehmen dürfen und dieser sollte dann auch eine Größe haben, die man lohnend(!) verwerten kann. Zander bis 70 gibt es ind er Elbe relativ “viel” sofern man das in Deutschen Gewässern sagen kann…
Ja, ich fische auch in der Elbe fast ausschließlich auf Zander und das ist der Durchschnitt. Eine absolute Catch and Release ‘Praktik’ soll auch gar nicht gefordert werden. Ich entnehme auch mal gerne einen Zander auch wenn das meiste releast wird. Und 50er bis 60er Fische lassen sich einwandfrei verwerten. Sonst isst du da ja zig mal dran. Das ist vollkommen ausreichend.
Dann haben die Suppentopf- Angler, die am Wochenende alle gut mit dem Auto zu erreichenden Buhnen besetzen, auch eine kleinere Spanne an Fischen die sie abknüppeln dürfen. Und nur 70er bis 80er fängt man ja nun auch nicht so das es kein Problem seien sollte sich zum Essen einen entsprechend großen Fisch rauszuzuppeln.
Das wäre am vernünftigsten, aber das durchzusetzen wird nicht einfach, da man bei vielen Vereinen auf taube Ohren stößt! Ich persönlich bin aber absolut dafür.….
Lg und Tl Andy B