Touristenfischereischein — Angeln ohne Angelschein
Angelurlaub ohne Angelschein — der Fischereischein für Touristen
Touristenfischereischein: 28 Tage pro Jahr ohne Fischereischein angeln — Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein machen es mit den Touristenangelscheinen möglich
Nachdem Mecklenburg-Vorpommern es bereits vor Jahren tat, macht es das Fischereigesetz Schleswig-Holstein jetzt auch möglich: Touristen und auch Einheimische dürfen so bis zu 28 Tage im Jahr angeln, ohne eine Prüfung wie es die Angler kennen, abgelegt zu haben. Der Hintergrund ist ganz einfach: Schleswig-Holstein lebt auch vom Tourismus, und diesen Touristen soll das Angeln an Ost- und Nordsee ermöglicht werden. Das Ganze ist schon seit knapp einem Jahr, den 1. Juli 2012 in Kraft getreten. Seitdem können sich Touristen wie auch Einheimische den Angelschein ganz einfach bei den Ämtern und Kommunen für 10€ kaufen. Das Ganze geht bis zu dreimal pro Jahr, doch der Widerstand wächst.
Theoretisch ist es möglich, das Ganze Jahr ohne “echten” Fischereischein zu angeln, da die Ämter der Gemeinden und Kommunen untereinander nicht die ausgegeben Scheine melden. So kann man sich also bei dem ersten Amt drei Karten holen und dieses Spiel bei dem nächsten Amt dieses Spiel weiterspielen. Die meisten Vereine verweigen bisher eh die Akzeptanz der Urlauberangelscheine: „Wer in den Gewässern unserer 340 Mitgliedsvereine mit einem Urlauberfischereischein angeln will, bekommt von uns keine Erlaubnis, egal, ob Urlauber oder Einheimischer” sagt Dieter Bohn, Geschäftsführer des Landessportfischerverbandes Schleswig-Holstein, zu dem umstrittenen Thema. An den Küsten des Landes Schleswig-Holsteins haben die Angelvereine jedoch keine Handhabe, denn das Angeln in der Ostsee und auch an der Nordsee ist seit jeher Landessache, hier war das Angeln schon immer möglich, Voraussetzung war immer nur ein gültiger Fischereischein. Doch auch das wurde geändert, seitdem alle, die ihren Wohnsitz nicht in dem nördlichsten Bundesland haben, eine zusätzliche Abgabe zum Fischen in SH erwerben müssen. Mehr zu dem Thema hier unter Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein.
Die Widersacher bringen auch das Argument des unsachgemäßen Umgangs mit den gefangen Tieren auf den Tisch und das nicht zu Unrecht. Doch hier wird, auch nicht zu Unrecht, angemerkt, dass es auch Angler gäbe, die trotz ihrer abgelegten Prüfung und der vorhergegangen Kurse keineswegs einen waidgerechten Umgang mit den gefangenen Fischen pflegen.
Update: Die Verordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes (LFischG-DVO) ist überarbeitet worden, die Änderung tritt zum 15. Juli 2013 in Kraft.
Die Regelung wurde enger gefasst, auch um den Ausnahmecharakter dieser für Touristen und Urlauber erfreulichen Regelung zu verdeutlichen: „Wir freuen uns, wenn Touristen zum Angeln nach Schleswig-Holstein kommen. Es müssen aber Tierschutz- und Artenschutzaspekte stärker beachtet werden“ kommentiert der Umwelt- und Fischereiminister Robert Habeck die Änderungen.
Die wichtigsten Punkte:
- Der Urlauberfischereischein wird in Zukunft nur noch zweimal pro Jahr für jeweils 28 Tage ausgegeben. Bisher war es bis zu dreimal möglich, die Erlaubnis zu erlangen.
- Zusammen mit der Genehmigung wird ein Merkblatt ausgegeben, dass über den korrekten Umgang mit Natur und Fisch informiert. Wer dies nicht beachtet, soll mit Geldbußen von bis zu 25.000€ rechnen müssen.
- Auf Angelkuttern und kommerziellen Angelteichen (Forellenseen etc.), kann der Betreiber des Kutters oder des See die Verantwortung für Tier‑, Arten- und Naturschutz übernehmen. Dies ist freiwillig und soll den Prozess weniger bürokratisch gestalten. So kann ganz ohne Urlaubsfischereischein geangelt werden. Auf Angelkuttern und an Forellenseen, die die Verantwortung nicht übernehmen, ist weiterhin der Touristenfischereischein notwendig.
- Es wird daran gearbeitet, dass die Angelerlaubnis für Touristen online erworben werden kann
- Ausländische Touristen, die über die notwendigen Kenntnisse durch eine Fischereischeinprüfung nachweisen können, können ab dem 15. Juli reguläre Fischereischeine erhalten. Vor allem interessant für dänische und niederländische Touristen.
Wie kommt man an den Angelschein für Touristen und Urlauber?
Das ist in Schleswig-Holstein anders als in Meckelnburg-Vorpommer geregelt und wird ständig angepasst, aktualisiert und verändert. Daher hier eine Übersicht mit Links zu den entsprechenden Formularen und Behörden. Fragen zum Thema können gern per Kommentarfunktion gestellt werden, wir werden dann schnellstmöglich antworten.
TouristenfischereischeinMecklenburg-Vorpommern |
UrlaubsfischereischeinSchleswig-Holstein |
Schriftlichen Antrag hier herunterladen (externer link) | Merkblatt für Touristen (externer link) |
Personalausweis | Personalausweis |
Liste der Ausgabestellen (externer link) | Der Schein selbst wird einfach bei den Ämtern gekauft. Die Ausgabestellen können bei den Behörden erfragt werden (siehe Merkblatt oben) |
Grundsätzlich finde ich es nicht gut, das “jeder” den Ferienangelschein erwerben kann!!…aber ich zum Beispiel habe keine “Fischereischein”…kenne die Natur und den Umgang mit Fischen seit meinem 5‑Lebensjahr…Habe keine Zeit für einen Kursus bei unserem Kreisfischerverband…Was soll ich machen, ich bin Froh das es diesen Ferienschein gibt…Paradox, aber ehrlich..!!!
@Mila
Ich habe schon versucht. Ich wollte in Dahme angeln und dort wurde ich vom Touristencentre bis hin zur Kurverwaltung geschickt. Als ich dann Zuhause war hab ich gegooglet und habe herausgefunden dass man auf die zuständigen Verwaltungsgesellschaft gehen muss. Am einfachsten findest du diese heraus wenn du den Namen deines Ziels im Google eingibst und dann bei Wikipedia auf Verwaltung nachschlägst. Da steht es dann.
Hallo,
wir fahren im Juli nach Chuxhaven, wo kann man da einen Touristenfischereischein erwerben und was würde der kosten.
Danke und liebe Grüße
@Mila, den Schein solltest du vor Ort bei Touristinformationen, Kurverwaltungen etc. bekommen.
Ich bin auch dafür dies den Touristen zu ermöglichen.Ein Merkblatt mit Pflichten des Anglers wird ja mit aus gegeben.Es sollte sich auch jeder daran halten.
wo kann ich ich den Ostseeschein in Heiligenhafen oder Grossenbrode kaufen,Fischereischein ist vorhanden,auch Sonn.und Feiertags?
hallo
beeinhaltet der touriangelschein auch das angeln auf raubfische ??
mfg
h.-j.fiedler
Ja, das ab dem 01.07.2012 Fischereischeininhaber anderer Bundesländer zusätzlich die Fischereiabgabe S‑H, in Höhe von 10;00 € zu zahlen haben, wenn sie dort angeln wollen stimmt ja auch, aber das hat nix mit dem Touristenangelschein zu tun! Mit dem Touristenangelschein können Touristen und Einheimische, die keinen Jahresfischereischein haben und somit auch nie eine Prüfung abgelegt haben, in S‑H und MeckPomm fischen.
Wird hier nicht etwas durcheinander gebracht ?
Meines Erachtens gibt es den ” Urlaubsschein in S‑H ” schon seit Jahren.
Soweit mir bekannt ist, wurde am 01.07.2012 nicht der Urlaubsschein neu geregelt bzw. in´s Leben gerufen, sondern hier wurde festgelegt, dass auch Fischereischeininhaber anderer Bundesländer zusätzlich die Fischereiabgabe S‑H, in Höhe von 10;00 € zu zahlen haben, wenn sie dort angeln wollen.
Der Vorschlag geht definitiv in die richtige Richtung Olli
Ich finde das ok, es sollte aber eine Ergänzung vorgenommen werden: Nur gültig im Beisein eines Fischereischeininhabers. In der Hoffnung doch noch ein bisschen “Benimm” in den Urlauber zu implizieren.