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Touristenfischereischein — Angeln ohne Angelschein

Angel­ur­laub ohne Angel­schein — der Fische­rei­schein für Touristen

Touristenfischereischein: 28 Tage pro Jahr ohne Fischereischein angeln — Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein machen es mit den Touristenangelscheinen möglich

schöner Strand bei Boltenhagen
Ost­see­strand — für Ang­ler immer interessant

Nach­dem Meck­len­burg-Vor­pom­mern es bereits vor Jah­ren tat, macht es das Fische­rei­ge­setz Schles­wig-Hol­stein jetzt auch mög­lich: Tou­ris­ten und auch Ein­hei­mi­sche dür­fen so bis zu 28 Tage im Jahr angeln, ohne eine Prü­fung wie es die Ang­ler ken­nen, abge­legt zu haben. Der Hin­ter­grund ist ganz ein­fach: Schles­wig-Hol­stein lebt auch vom Tou­ris­mus, und die­sen Tou­ris­ten soll das Angeln an Ost- und Nord­see ermög­licht wer­den. Das Gan­ze ist schon seit knapp einem Jahr, den 1. Juli 2012 in Kraft getre­ten. Seit­dem kön­nen sich Tou­ris­ten wie auch Ein­hei­mi­sche den Angel­schein ganz ein­fach bei den Ämtern und Kom­mu­nen für 10€ kau­fen. Das Gan­ze geht bis zu drei­mal pro Jahr, doch der Wider­stand wächst.

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Theo­re­tisch ist es mög­lich, das Gan­ze Jahr ohne “ech­ten” Fische­rei­schein zu angeln, da die Ämter der Gemein­den und Kom­mu­nen unter­ein­an­der nicht die aus­ge­ge­ben Schei­ne mel­den. So kann man sich also bei dem ers­ten Amt drei Kar­ten holen und die­ses Spiel bei dem nächs­ten Amt die­ses Spiel wei­ter­spie­len. Die meis­ten Ver­ei­ne ver­wei­gen bis­her eh die Akzep­tanz der Urlau­ber­an­gel­schei­ne: „Wer in den Gewäs­sern unse­rer 340 Mit­glieds­ver­ei­ne mit einem Urlau­ber­fi­sche­rei­schein angeln will, bekommt von uns kei­ne Erlaub­nis, egal, ob Urlau­ber oder Ein­hei­mi­scher” sagt Die­ter Bohn, Geschäfts­füh­rer des Lan­des­sport­fi­scher­ver­ban­des Schles­wig-Hol­stein, zu dem umstrit­te­nen The­ma. An den Küs­ten des Lan­des Schles­wig-Hol­steins haben die Angel­ver­ei­ne jedoch kei­ne Hand­ha­be, denn das Angeln in der Ost­see und auch an der Nord­see ist seit jeher Lan­des­sa­che, hier war das Angeln schon immer mög­lich, Vor­aus­set­zung war immer nur ein gül­ti­ger Fische­rei­schein. Doch auch das wur­de geän­dert, seit­dem alle, die ihren Wohn­sitz nicht in dem nörd­lichs­ten Bun­des­land haben, eine zusätz­li­che Abga­be zum Fischen in SH erwer­ben müs­sen. Mehr zu dem The­ma hier unter Fische­rei­ab­ga­be in Schles­wig-Hol­stein.

Die Wider­sa­cher brin­gen auch das Argu­ment des unsach­ge­mä­ßen Umgangs mit den gefan­gen Tie­ren auf den Tisch und das nicht zu Unrecht. Doch hier wird, auch nicht zu Unrecht, ange­merkt, dass es auch Ang­ler gäbe, die trotz ihrer abge­leg­ten Prü­fung und der vor­her­ge­gan­gen Kur­se kei­nes­wegs einen waid­ge­rech­ten Umgang mit den gefan­ge­nen Fischen pflegen.

Update: Die Verordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes (LFischG-DVO) ist überarbeitet worden, die Änderung tritt zum 15. Juli 2013 in Kraft.

Die Rege­lung wur­de enger gefasst, auch um den Aus­nah­me­cha­rak­ter die­ser für Tou­ris­ten und Urlau­ber erfreu­li­chen Rege­lung zu ver­deut­li­chen: „Wir freu­en uns, wenn Tou­ris­ten zum Angeln nach Schles­wig-Hol­stein kom­men. Es müs­sen aber Tier­schutz- und Arten­schutz­aspek­te stär­ker beach­tet wer­den“ kom­men­tiert der Umwelt- und Fische­rei­mi­nis­ter Robert Habeck die Änderungen.

Die wich­tigs­ten Punkte:

  1. Der Urlau­ber­fi­sche­rei­schein wird in Zukunft nur noch zwei­mal pro Jahr für jeweils 28 Tage aus­ge­ge­ben. Bis­her war es bis zu drei­mal mög­lich, die Erlaub­nis zu erlangen.
  2. Zusam­men mit der Geneh­mi­gung wird ein Merk­blatt aus­ge­ge­ben, dass über den kor­rek­ten Umgang mit Natur und Fisch infor­miert. Wer dies nicht beach­tet, soll mit Geld­bu­ßen von bis zu 25.000€ rech­nen müssen.
  3. Auf Angel­kut­tern und kom­mer­zi­el­len Angel­tei­chen (Forel­len­seen etc.), kann der Betrei­ber des Kut­ters oder des See die Ver­ant­wor­tung für Tier‑, Arten- und Natur­schutz über­neh­men. Dies ist frei­wil­lig und soll den Pro­zess weni­ger büro­kra­tisch gestal­ten. So kann ganz ohne Urlaubs­fi­sche­rei­schein gean­gelt wer­den. Auf Angel­kut­tern und an Forel­len­seen, die die Ver­ant­wor­tung nicht über­neh­men, ist wei­ter­hin der Tou­ris­ten­fi­sche­rei­schein notwendig.
  4. Es wird dar­an gear­bei­tet, dass die Angel­er­laub­nis für Tou­ris­ten online erwor­ben wer­den kann
  5. Aus­län­di­sche Tou­ris­ten, die über die not­wen­di­gen Kennt­nis­se durch eine Fische­rei­sch­ein­prü­fung nach­wei­sen kön­nen, kön­nen ab dem 15. Juli regu­lä­re Fische­rei­sch­ei­ne erhal­ten. Vor allem inter­es­sant für däni­sche und nie­der­län­di­sche Touristen.

Wie kommt man an den Angel­schein für Tou­ris­ten und Urlauber?

Das ist in Schles­wig-Hol­stein anders als in Meckeln­burg-Vor­pom­mer gere­gelt und wird stän­dig ange­passt, aktua­li­siert und ver­än­dert. Daher hier eine Über­sicht mit Links zu den ent­spre­chen­den For­mu­la­ren und Behör­den. Fra­gen zum The­ma kön­nen gern per Kom­men­tar­funk­ti­on gestellt wer­den, wir wer­den dann schnellst­mög­lich antworten.

Touristenfischereischein
Mecklenburg-Vorpommern
Urlaubsfischereischein
Schleswig-Holstein
Schrift­li­chen Antrag hier her­un­ter­la­den (exter­ner link) Merk­blatt für Tou­ris­ten (exter­ner link)
Per­so­nal­aus­weis Per­so­nal­aus­weis
Lis­te der Aus­ga­be­stel­len (exter­ner link) Der Schein selbst wird ein­fach bei den Ämtern gekauft. Die Aus­ga­be­stel­len kön­nen bei den Behör­den erfragt wer­den (sie­he Merk­blatt oben)
Wie ist Eure Meinung zu dem Thema Touristenangelschein — ist es richtig, dass man ohne Lehrgang und Prüfung angeln darf oder nicht? Ab in die Kommentare mit Euren Meinungen!
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Redaktion

Unter dem Namen Redaktion haben wir vornehmlich ältere Artikel abgelegt, bei denen eine Zuordnung des Autors schwierig ist oder es einmalige Beiträge waren.

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11 Kommentare

  1. Grund­sätz­lich fin­de ich es nicht gut, das “jeder” den Feri­en­an­gel­schein erwer­ben kann!!…aber ich zum Bei­spiel habe kei­ne “Fischereischein”…kenne die Natur und den Umgang mit Fischen seit mei­nem 5‑Lebensjahr…Habe kei­ne Zeit für einen Kur­sus bei unse­rem Kreisfischerverband…Was soll ich machen, ich bin Froh das es die­sen Feri­en­schein gibt…Paradox, aber ehrlich..!!!

  2. @Mila
    Ich habe schon ver­sucht. Ich woll­te in Dah­me angeln und dort wur­de ich vom Tou­ris­ten­cent­re bis hin zur Kur­ver­wal­tung geschickt. Als ich dann Zuhau­se war hab ich gegoo­glet und habe her­aus­ge­fun­den dass man auf die zustän­di­gen Ver­wal­tungs­ge­sell­schaft gehen muss. Am ein­fachs­ten fin­dest du die­se her­aus wenn du den Namen dei­nes Ziels im Goog­le ein­gibst und dann bei Wiki­pe­dia auf Ver­wal­tung nach­schlägst. Da steht es dann.

  3. Hal­lo,
    wir fah­ren im Juli nach Chux­ha­ven, wo kann man da einen Tou­ris­ten­fi­sche­rei­schein erwer­ben und was wür­de der kosten.

    Dan­ke und lie­be Grüße

  4. Ich bin auch dafür dies den Tou­ris­ten zu ermöglichen.Ein Merk­blatt mit Pflich­ten des Ang­lers wird ja mit aus gegeben.Es soll­te sich auch jeder dar­an halten.

  5. wo kann ich ich den Ost­see­schein in Hei­li­gen­ha­fen oder Gros­sen­bro­de kaufen,Fischereischein ist vorhanden,auch Sonn.und Feiertags?

  6. Ja, das ab dem 01.07.2012 Fische­rei­sch­ein­in­ha­ber ande­rer Bun­des­län­der zusätz­lich die Fische­rei­ab­ga­be S‑H, in Höhe von 10;00 € zu zah­len haben, wenn sie dort angeln wol­len stimmt ja auch, aber das hat nix mit dem Tou­ris­ten­an­gel­schein zu tun! Mit dem Tou­ris­ten­an­gel­schein kön­nen Tou­ris­ten und Ein­hei­mi­sche, die kei­nen Jah­res­fi­sche­rei­schein haben und somit auch nie eine Prü­fung abge­legt haben, in S‑H und Meck­Pomm fischen.

  7. Wird hier nicht etwas durch­ein­an­der gebracht ?

    Mei­nes Erach­tens gibt es den ” Urlaubs­schein in S‑H ” schon seit Jahren.

    Soweit mir bekannt ist, wur­de am 01.07.2012 nicht der Urlaubs­schein neu gere­gelt bzw. in´s Leben geru­fen, son­dern hier wur­de fest­ge­legt, dass auch Fische­rei­sch­ein­in­ha­ber ande­rer Bun­des­län­der zusätz­lich die Fische­rei­ab­ga­be S‑H, in Höhe von 10;00 € zu zah­len haben, wenn sie dort angeln wollen.

  8. Ich fin­de das ok, es soll­te aber eine Ergän­zung vor­ge­nom­men wer­den: Nur gül­tig im Bei­sein eines Fische­rei­sch­ein­in­ha­bers. In der Hoff­nung doch noch ein biss­chen “Benimm” in den Urlau­ber zu implizieren.

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