Angeln im Meer
Angeln im Meer
Das Angeln im Meer hat seinen ganz besonderen Reiz. Allein an einer wilden Küste oder auf dem Meer mit Boot oder Kutter: Salz ist in der Luft und Fisch unter Wasser.
Angeln im Meer in Deutschland
Das Angeln im Meer auf Dorsch, Meerforelle, Lachs, Scholle und Co. erfreut sich großer Beliebtheit. Auch die Bestimmungen sind einfach: In Schleswig-Holstein wird nur der gültige Jahresfischererschein benötigt, um die gesamte Küste des Landes beangeln zu dürfen. In Mecklenburg-Vorpommern wird zusätzlich noch eine Karte benötigt, die allerdings für die gesamte Küste gültig ist (Wochenkarten 5€,Jahreskarten Wochenkarte 10€ & Jahreskarte 20 €). Aber auch Touristen ohne Fischereischein haben die Möglichkeit, im Meer zu Fischen. Bürger ohne Wohnsitz in jeweiligen Bundesland können sich eine Sondergenehmigung beispielsweise bei der Verwaltungsbehörde kaufen. Mancherorts können die Sondergenehmigungen zum Angeln im Meer für Touristen auch in Angelgeschäften erworben werden.
Angeln im Meer — welche Fische werden bei uns gefangen?
Der Zielfisch Nummer Eins scheint bei uns der Dorsch zu sein. Täglich fahren die Angelkutter in Kiel, Heiligenhafen, Burg und woanders aus, um Anglern das Angeln im Meer an fangträchtigen Gründen zu ermöglichen.
Aber auch das Angeln auf Meerforelle an der Ostseeküste ist für viele das Beste am Hobby Angeln.
Beim Watfischen ist der Angler wortwörtlich im Meer. Mit der Wathose durchwatet er die flachen Gebiete der Küste, um dem Ostseesilber nachzustellen. Zum Thema Angeln auf Meerforelle haben wir für Euch hier Informationen zum Thema. Wenn Ihr Fragen habt, dann schreibt uns einfach eine e‑mail (info@dicht-am-fisch.de).
Auch beliebt und aufwendig: Brandungsangeln. Wenn es kälter wird sind die Strände der Ostsee am Wochenende oftmals dicht von kleinen Zelten besiedelt! Die Brandungsangler haben es vor allem auf Plattfisch und Dorsch abgesehen.
Und dann gibt es ja noch die saisonalen Fische. Im Frühjahr kommen die großen Heringsschwärme dicht unter Land und die Angler stehen dann dicht an dicht an den Kaimauern, um auf Hering zu Angeln. Unter den Schwärmen stehen häufig kapitale Dorsche und Meerforellen, die den Schwärmen folgen, um sich satt zu fressen.
Auch einige Fische, die im Süßwasser ihr Laichgeschäft vollziehen, ziehen aus dem Meer in die Flüsse. Meerforellen und Lachse ziehen dann die Flüsse hinauf. Das Angeln auf Meerforelle kann dann also auch im Fluss vollzogen werden. Auch ein kleiner Salmonide, der die Flüsse im Frühjahr hinaufzieht: Der Stint! Das Stintangeln hat in der Elbe Tradition. die kleinen lachsartigen Fische ziehen bei ca. 7° Celsius Wassertemperatur die Flüsse hianuf. Kurios: Stinte riechen stark nach Gurke!
Auch wir von “Dicht am Fisch” lieben das Angeln im Meer, ob vom Kleinboot vor Fehmarn auf Dorsch und Plattfisch oder mit der Spinnrute und Meerforellenköder an der Küste: salzige Luft macht süchtig! Von unseren vergangenen Angeltouren haben wir viele in Wort und Bildgefasst (Angelberichte).
Habt Ihr Fragen zum Angeln im Meer? Wir helfen Euch gern, schickt uns einfach ein Mail (info@dicht-am-fisch.de) oder posted auf unserer facebook Seite!
Schonzeiten und Mindestmaße für das Angeln im Meer in Schleswig-Holstein (bitte informiert Euch aktuell über evtl. geänderte Bestimmungen auf der Seite des Verbandes)
Mindestmaße
Meerforelle: 40 Zentimeter
Lachs: 60 Zentimeter
Dorsch: 38 Zentimeter
Schonzeiten
Für Lachs und Meerforelle gilt eine Schonzeit vom 01.Oktober bis einschließlich 31.Dezember für Fische im Laichkleid (z.B. braune Fische). Silberblanke Fische mit losen Schuppen dürfen jedoch entnommen werden.
Schongebiete
Die Schongebiete sind vom 01.Oktober bis zum 31.Dezember um Mündungen von Zuflüssen, die im Einzelnen durch Verbindungslinien von Eckpunkten begrenzt werden für das Angeln und Fischen gesperrt: Diese liegen in einem Abstand von 200 Metern beiderseits der Mündung und von dort im rechten Winkel seewärts bis zu einem Abstand von 200 Metern zur Uferlinie. Welche Flussmündungen betroffen sind, können der Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern (Schleswig-Holsteinische Küstenfischereiordnung — KüFO) entnommen werden.
Ganzjährige Schongebiete: Einmündung der Krusau in die Flensburger Förde in einem Radius von 600 Metern um die Mündung und das Gebiet vor der Ausmündung der Schlei.
Informationsmöglichkeit zum aktuellen Stand
Über den aktuellen Stand informiere Dich bitte unter www.umwelt.schleswig-holstein.de
Wir übernehmen keine Haftung und Gewähr für die hier angegebenen Informationen und bitten darum, sich vor dem Angeln über die aktuellen Stände zu informieren.
Schonzeiten und Mindestmaße für das Angeln im Meer in Mecklenburg-Vorpommern
Mindestmaße
Meerforelle… 45 Zentimeter
Lachs.….….…60 Zentimeter
Dorsch.….…..38 Zentimeter
Pro Angeltag dürfen maximal drei Salmoniden entnommen werden.
Schonzeiten
Das Angeln auf Meerforelle und Lachs ist vom 15. September bis einschließlich 14.Dezember (im Gegensatz zu den Regelungen in Schleswig-Holstein unabhängig davon, ob die Fische gefärbt oder silbern sind) untersagt.
Schongebiete
In Mecklenburg-Vorpommern und besonders auf der Ostseeinsel Rügen müssen diverse Schutz- und Schongebiete beachtet werden. Bitte informieren Dich im Vorwege.
Fischschonbezirke
In den Fischschonbezieken ist das Angeln und Fischen ganzjährig untersagt. Dies betrifft sowohl die Meerenge zwischen Bock und Hiddensee als auch die Peenemündung. Für den Aufstieg der großen Salomoniden wie Lachs und Meerforelle in die Laichgewässer sind die Mündungsgebiete einiger Flüsse (300 m Radius) mit einem befristeten Schonbezirk vom 1. August bis zum 30. November geschützt.
Laichschonbezirke
Der außerordentliche Bestand an Süßwasserfischen wie Hecht, Zander und auch Barsch ist für die brackigen Küstengewässer eine Besonderheit. Die Randgewässer des Strelasundes und des Greifswalder Boddens sind beriets seit dem 19. Jahrhundert Laichschonbezirke in denen das Fanegn von Fischen vom 1. April bis 31. Mai verboten ist. Diese Maßnahme soll die Bestände an Süßwasserfischen schützen.
Naturschutzgebiete (z.B. auch an Rügens Außenküste)
Die Naturschutzgebiete sind wichtige Rast- und Brutgebiete der Vogelweltl. Da diese besonders störungsempfindlichist sind, ist das Angeln und Fischen dort nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es für vier Gebiete.
Informationsmöglichkeit zum aktuellen Stand
Im Internet kannst Du Dich zum aktuellen Stand der Bestimmungen informieren: www.service.m‑v.de oder auch unter Landesgesetze auf www.lav-mv.de
Wir übernehmen keine Haftung und Gewähr für die hier angegebenen Informationen und bitten darum, sich vor dem Angeln über die aktuellen Stände zu informieren.