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Angeln im Meer

Angeln im Meer

Das Angeln im Meer hat sei­nen ganz beson­de­ren Reiz. Allein an einer wil­den Küs­te oder auf dem Meer mit Boot oder Kut­ter: Salz ist in der Luft und Fisch unter Wasser.

Angeln im Meer in Deutschland

Das Angeln im Meer auf Dorsch, Meer­fo­rel­le, Lachs, Schol­le und Co. erfreut sich gro­ßer Beliebt­heit. Auch die Bestim­mun­gen sind ein­fach: In Schles­wig-Hol­stein wird nur der gül­ti­ge Jah­res­fi­scher­er­schein benö­tigt, um die gesam­te Küs­te des Lan­des bean­geln zu dür­fen. In Meck­len­burg-Vor­pom­mern wird zusätz­lich noch eine Kar­te benö­tigt, die aller­dings für die gesam­te Küs­te gül­tig ist (Wochen­kar­ten 5€,Jahreskarten Wochen­kar­te 10€ & Jah­res­kar­te 20 €). Aber auch Tou­ris­ten ohne Fische­rei­schein haben die Mög­lich­keit, im Meer zu Fischen. Bür­ger ohne Wohn­sitz in jewei­li­gen Bun­des­land kön­nen sich eine Son­der­ge­neh­mi­gung bei­spiels­wei­se bei der Ver­wal­tungs­be­hör­de kau­fen. Man­cher­orts kön­nen die Son­der­ge­neh­mi­gun­gen zum Angeln im Meer für Tou­ris­ten auch in Angel­ge­schäf­ten erwor­ben werden.

Angeln im Meer — welche Fische werden bei uns gefangen?

Der Ziel­fisch Num­mer Eins scheint bei uns der Dorsch zu sein. Täg­lich fah­ren die Angel­kut­ter in Kiel, Hei­li­gen­ha­fen, Burg und woan­ders aus, um Ang­lern das Angeln im Meer an fang­träch­ti­gen Grün­den zu ermöglichen.

Aber auch das Angeln auf Meer­fo­rel­le an der Ost­see­küs­te ist für vie­le das Bes­te am Hob­by Angeln.

Meerforellenangeln Herbst
Meer­fo­rel­le aus dem Herbst

Beim Wat­fi­schen ist der Ang­ler wort­wört­lich im Meer. Mit der Wat­ho­se durch­wa­tet er die fla­chen Gebie­te der Küs­te, um dem Ost­see­sil­ber nach­zu­stel­len. Zum The­ma Angeln auf Meer­fo­rel­le haben wir für Euch hier Infor­ma­tio­nen zum The­ma. Wenn Ihr Fra­gen habt, dann schreibt uns ein­fach eine e‑mail (info@dicht-am-fisch.de).

Auch beliebt und auf­wen­dig: Bran­dungs­an­geln. Wenn es käl­ter wird sind die Strän­de der Ost­see am Wochen­en­de oft­mals dicht von klei­nen Zel­ten besie­delt! Die Bran­dungs­ang­ler haben es vor allem auf Platt­fisch und Dorsch abgesehen.

Und dann gibt es ja noch die sai­so­na­len Fische. Im Früh­jahr kom­men die gro­ßen Herings­schwär­me dicht unter Land und die Ang­ler ste­hen dann dicht an dicht an den Kai­mau­ern, um auf Hering zu Angeln. Unter den Schwär­men ste­hen häu­fig kapi­ta­le Dor­sche und Meer­fo­rel­len, die den Schwär­men fol­gen, um sich satt zu fressen.

Dorsch Ostsee
Küs­ten­dorsch

Auch eini­ge Fische, die im Süß­was­ser ihr Laich­ge­schäft voll­zie­hen, zie­hen aus dem Meer in die Flüs­se. Meer­fo­rel­len und Lach­se zie­hen dann die Flüs­se hin­auf. Das Angeln auf Meer­fo­rel­le kann dann also auch im Fluss voll­zo­gen wer­den. Auch ein klei­ner Sal­mo­ni­de, der die Flüs­se im Früh­jahr hin­auf­zieht: Der Stint! Das Stin­tan­geln hat in der Elbe Tra­di­ti­on. die klei­nen lachs­ar­ti­gen Fische zie­hen bei ca. 7° Cel­si­us Was­ser­tem­pe­ra­tur die Flüs­se hia­nuf. Kuri­os: Stin­te rie­chen stark nach Gurke!

Auch wir von “Dicht am Fisch” lie­ben das Angeln im Meer, ob vom Klein­boot vor Feh­marn auf Dorsch und Platt­fisch oder mit der Spinn­ru­te und Meer­fo­rel­len­kö­der an der Küs­te: sal­zi­ge Luft macht süch­tig! Von unse­ren ver­gan­ge­nen Angel­tou­ren haben wir vie­le in Wort und Bild­ge­fasst (Angel­be­rich­te).

Habt Ihr Fra­gen zum Angeln im Meer? Wir hel­fen Euch gern, schickt uns ein­fach ein Mail (info@dicht-am-fisch.de) oder pos­ted auf unse­rer face­book Sei­te!

Schonzeiten und Mindestmaße für das Angeln im Meer in Schleswig-Holstein (bitte informiert Euch aktuell über evtl. geänderte Bestimmungen auf der Seite des Verbandes)

Mindestmaße

Meer­fo­rel­le: 40 Zentimeter
Lachs:        60 Zentimeter
Dorsch:       38 Zentimeter

Schon­zei­ten
Für Lachs und Meer­fo­rel­le gilt eine Schon­zeit vom 01.Oktober bis ein­schließ­lich 31.Dezember für Fische im Laich­kleid (z.B. brau­ne Fische). Sil­berblan­ke Fische mit losen Schup­pen dür­fen jedoch ent­nom­men werden.
Schon­ge­bie­te
Die Schon­ge­bie­te sind vom 01.Oktober bis zum 31.Dezember um Mün­dun­gen von Zuflüs­sen, die im Ein­zel­nen durch Ver­bin­dungs­li­ni­en von Eck­punk­ten begrenzt wer­den für das Angeln und Fischen gesperrt: Die­se lie­gen in einem Abstand von 200 Metern bei­der­seits der Mün­dung und von dort im rech­ten Win­kel see­wärts bis zu einem Abstand von 200 Metern zur Ufer­li­nie. Wel­che Fluss­mün­dun­gen betrof­fen sind, kön­nen der Lan­des­ver­ord­nung über die Aus­übung der Fische­rei in den Küs­ten­ge­wäs­sern (Schles­wig-Hol­stei­ni­sche Küs­ten­fi­sche­rei­ord­nung — KüFO) ent­nom­men werden.
Ganz­jäh­ri­ge Schon­ge­bie­te: Ein­mün­dung der Kru­sau in die Flens­bur­ger För­de in einem Radi­us von 600 Metern um die Mün­dung und das Gebiet vor der Aus­mün­dung der Schlei.
Infor­ma­ti­ons­mög­lich­keit zum aktu­el­len Stand
Über den aktu­el­len Stand infor­mie­re Dich bit­te unter www.umwelt.schleswig-holstein.de

Wir über­neh­men kei­ne Haf­tung und Gewähr für die hier ange­ge­be­nen Infor­ma­tio­nen und bit­ten dar­um, sich vor dem Angeln über die aktu­el­len Stän­de zu informieren.

Schonzeiten und Mindestmaße für das Angeln im Meer in Mecklenburg-Vorpommern

Mindestmaße

Meer­fo­rel­le…  45 Zentimeter
Lachs.….….…60 Zentimeter
Dorsch.….…..38 Zentimeter
Pro Angel­tag dür­fen maxi­mal drei Sal­mo­ni­den ent­nom­men werden.

Schon­zei­ten
Das Angeln auf  Meer­fo­rel­le und Lachs ist vom 15. Sep­tem­ber bis ein­schließ­lich 14.Dezember (im Gegen­satz zu den Rege­lun­gen in Schles­wig-Hol­stein unab­hän­gig davon, ob die  Fische gefärbt oder sil­bern sind) untersagt.

Schon­ge­bie­te
In Meck­len­burg-Vor­pom­mern und beson­ders auf der Ost­see­insel Rügen müs­sen diver­se Schutz- und Schon­ge­bie­te beach­tet wer­den. Bit­te infor­mie­ren Dich im Vorwege.

Fisch­schon­be­zir­ke
In den Fisch­schon­be­zie­ken ist das Angeln und Fischen ganz­jäh­rig unter­sagt. Dies betrifft sowohl die Meer­enge zwi­schen Bock und Hid­den­see als auch die Pee­ne­mün­dung. Für den Auf­stieg der gro­ßen Salo­mo­ni­den wie Lachs und Meer­fo­rel­le in die Laich­ge­wäs­ser sind die Mün­dungs­ge­bie­te eini­ger Flüs­se (300 m Radi­us) mit einem befris­te­ten Schon­be­zirk vom 1. August bis zum 30. Novem­ber geschützt.

Laich­schon­be­zir­ke
Der außer­or­dent­li­che Bestand an Süß­was­ser­fi­schen wie Hecht, Zan­der und auch Barsch ist für die bra­cki­gen Küs­ten­ge­wäs­ser eine Beson­der­heit. Die Rand­ge­wäs­ser des Stre­la­sun­des und des Greifs­wal­der Bod­dens sind beriets seit dem 19. Jahr­hun­dert Laich­schon­be­zir­ke in denen das Fanegn von Fischen vom 1. April bis 31. Mai ver­bo­ten ist. Die­se Maß­nah­me soll die Bestän­de an Süß­was­ser­fi­schen schützen.

Natur­schutz­ge­bie­te (z.B. auch an Rügens Außenküste)
Die Natur­schutz­ge­bie­te sind wich­ti­ge Rast- und Brut­ge­bie­te der Vogel­weltl. Da die­se beson­ders stö­rungs­emp­find­li­chist sind, ist das Angeln und Fischen dort nicht erlaubt. Aus­nah­men gibt es für vier Gebiete.

Infor­ma­ti­ons­mög­lich­keit zum aktu­el­len Stand
Im Inter­net kannst Du Dich zum aktu­el­len Stand der Bestim­mun­gen infor­mie­ren: www.service.m‑v.de oder auch unter Lan­des­ge­set­ze auf www.lav-mv.de

Wir über­neh­men kei­ne Haf­tung und Gewähr für die hier ange­ge­be­nen Infor­ma­tio­nen und bit­ten dar­um, sich vor dem Angeln über die aktu­el­len Stän­de zu informieren.



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