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Angeln — Fischen

Leidenschaft Angeln

Unter Angeln, Fischen oder Sport­fi­schen ver­steht man die Aus­übung der Fische­rei mit einer Hand­an­gel. Die Angel besteht im ein­fachs­ten Fall nur aus Angel­schnur und Angel­ha­ken, im All­ge­mei­nen ver­steht man unter Angeln jedoch die Aus­übung des Sports mit einer Angel­ru­te, einer Rol­le, auf die die Schnur auf­ge­spult wird, und einem Haken auf den der Köder gezo­gen wird.



Für lei­den­schaft­li­che Ang­ler ist das Fischen aller­dings weit­s­aus kom­ple­xer! Es gibt vie­le ver­schie­de­ne Angel­me­tho­den und Tech­ni­ken wie z.B.Brandungsfischen, Drop-Shot Angeln, Flie­gen­fi­schen, Raub­fisch­an­geln, Spinn­fi­schen, Stipp­fi­schen, Karp­fen­an­geln, Mee­res­fi­schen und Schlepp­fi­schen, um nur ein eini­ge zu nen­nen. Angeln kann man qua­si in jedem Gewäs­ser egal ob See, Fluß oder Meer. Die hei­mi­schen Fisch­ar­ten unter­schei­den sich je nach Gewäs­ser und Regi­on. Zu den belieb­tes­ten Ziel­fisch­ar­ten gehö­ren z.B. Fried­fi­sche wie Karp­fen, Bras­sen und Schleie sowie Raub­fi­sche wie Barsch, Hecht und Zan­der. In der Nord­see bzw. Ost­see wird bevor­zugt auf Platt­fisch (u.a. Schol­le, Butt, Flun­der), Dorsch und Meer­fo­rel­le gean­gelt. Die unzäh­li­gen Angel­ge­rä­te und das Angel­zu­be­hör, wel­ches man benö­tigt, um erfolg­reich auf die jewei­li­ge Fisch­art zu angeln bzw. zu fischen sind sehr weit gefächert.

Regelungen für Angler

Das Angeln unter­liegt in Deutsch­land grund­sätz­lich dem Lan­des­fi­sche­rei­ge­setz und der Lan­des­fi­sche­rei­ord­nung des jewei­li­gen Bun­des­lan­des. Zur Aus­übung benö­tigt man in Deutsch­land im Wesent­li­chen zwei Papiere:

  • Einen gül­ti­gen Fische­rei­schein; die­sen erhält man bei vor­han­de­nem Sach­kun­de­nach­weis, das kann die bestan­de­ne Fischer­prü­fung oder eine Aus­bil­dung zum Fisch­wirt sein, auf Antrag bei der Bezirks­re­gie­rung, der unte­ren Fische­rei­be­hör­de oder der Gemein­de-/Stadt­ver­wal­tung (abhän­gig vom Bundesland).
  • Einen Fischereierlaubnisschein/Gewässerschein; die­ser wird vom Fische­rei­recht-Inha­ber ausgestellt.

Grund­sätz­lich sind beim Angeln bzw. Fischen die jewei­li­gen Schon­zei­ten und Min­dest­ma­ße zu beachten.

In Deutsch­land ist ca. eine Mil­li­on Ang­ler in einem Ang­ler­ver­ein orga­ni­siert. Laut einer Umfra­ge des Insti­tuts für Demo­sko­pie Allens­bach sagen rund fünf Mil­lio­nen Deut­sche, sie wür­den ab und zu oder regel­mä­ßig angeln.

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